Haushaltsplan
Der Haushaltsplan enthält alle Erträge und Aufwendungen der Gemeinde und gibt über die gesamte Finanzsituation Auskunft. Der Haushaltsplan basiert auf einem Entwurf der Verwaltung und muss nach einem vorher festgelegten Beratungsverfahren letztlich vom Rat beschlossen werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Weil die Ratsfraktionen Änderungen vorschlagen und in der Ratssitzung entsprechend abstimmen, ist er somit auch Ausdruck der politischen Zielsetzung hinsichtlich Art und Umfang der Aufgabenerfüllung und spiegelt die politischen Kräfteverhältnisse wieder. Der Haushalt gibt im Wesentlichen die Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde und die für ihre Finanzierung zur Verfügung stehenden Erträge und Einzahlungen wieder. Da der Haushaltsplan ein verbindliches Handlungsprogramm darstellt, können gravierende Veränderungen des Haushaltsplans nur durch einen Nachtragshaushalt erfolgen. Der Haushaltsplan gilt in der Regel für zwölf Monate.